• Maklaro ist bvfi-Mitglied
  • Kostenlose Telefonberatung 0800 – 723 96 14 Mo.–So. 08:00–21:00 Uhr
Sie sind hier: Home » Immobilien-News » Die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer

Bei fast allen Kaufabschlüssen ist auch immer eine Steuer im Preis enthalten. So fällt bei Lebensmitteln beispielsweise die Mehrwertsteuer an. Ihr Pendant beim Kauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder einer Immobilie heißt Grunderwerbsteuer. Mit ihr wird die Teilhabe des Staates an einem solchen Vertrag geregelt. Als Grundlage gilt für sie das Grunderwerbsteuergesetz.

Da die Grunderwerbsteuer Ländersache ist, fällt sie auch entsprechend unterschiedlich aus. Die Bandbreite reicht dabei von 3,5% in Bayern bis zu 6,5% in Schleswig-Holstein und bezieht sich immer auf den Kaufpreis. Zu entrichten ist sie lediglich einmal nach Abschluss des Kaufvertrages vom Käufer der Immobilie. Eingezogen wird die Grunderwerbsteuer vom Finanzamt, welches nach Erhalt dem Grundbuchamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt. Erst dann wird der Käufer auch ins Grundbuch eingetragen. Hierum kümmert sich in der Regel ein Notar.

So können Käufer sparen

Um einer hohen Grunderwerbsteuer etwas entgegen zu setzten, gibt es verschiedene Arten den Kaufpreis zu mindern. Persönliche Flexibilität vorausgesetzt, sollten Immobilienkäufer in Grenznähe die unterschiedlichen Grundsteuern vergleichen, eine Immobilie oder auch eine Eigentumswohnung könnten in der Nachbargemeinde deutlich günstiger ausfallen.

Rückansicht EigenheimDie Grundsteuer ist Ländersache und zum Teil unterschiedlich.

Die Steuer für Haus und Grund ist kein kontinuierlich fester Wert und kann sich unter Umständen erhöhen. Maklaro informiert Sie gerne über die aktuellen Sätze der Grunderwerbssteuer in den verschiedenen Bundesländern. Gespart werden kann bei einer drohenden Erhöhung, in dem der Kauf auf das laufende Kalenderjahr vorgezogen wird.

Ein- und Anbauten mindern den Kaufpreis und somit die zu zahlende Grunderwerbsteuer

Eine Immobilie hat bestimmte Bestandteile, die als Zubehör ausgewiesen werden. Dazu gehören unter anderem Einbauküchen, Markisen, Kamine und Saunen. Ist der Käufer bereit solche Ein- und Ausbauten mit zu kaufen, kann deren Wert vom Kaufpreis abgezogen werden. Der verminderte Kaufpreis zieht eine ebenfalls gesenkte Grunderwerbsteuer nach sich.

Aber Achtung! Um das Finanzamt nicht mit einer zu hohen Abschlagszahl falsche Vermutungen anstellen zu lassen, ist es wichtig für alle angegebenen Wertminderungen gesonderte Belege vorweisen zu können. Das Zubehör wird dann als Teil des notariellen Kaufvertrages behandelt und hierbei separat aufgeführt.

Vorderansicht EigenheimAusbauten können die Grunderwerbsteuer mindern.

Käufer einer Eigentumswohnung haben darüber hinaus eine zusätzliche Möglichkeit den Kaufpreis zu drücken. So kann der Käufer die Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft ausgleichen und diese daraufhin vom Kaufpreis abziehen. Durch den somit verringerten Preis, fällt auch die Grunderwerbsteuer geringer aus.

Bebaute Grundstücke sind nicht von der Grunderwerbsteuer ausgenommen

Oftmals befinden sich auf Kaufgrundstücken auch entsprechende Häuser, wodurch der Kaufpreis in der Regel höher ist als bei unbebauten Grundstücken. Auch Grundstücke die noch kein Haus besitzen, den Baus eines solchen aber planen, werden genauso eingestuft, wie bereits bebaute Grundstücke. Dem Finanzamt dient dann der Vertrag über Grundstückskauf und Hausbau als weitere Bemessungsgrundlage.

Autor: Toni Reichel

Bewerten Sie diesen Beitrag durch Klick auf die jeweilige Sternchenanzahl.
Die Grunderwerbsteuer:
1 Stern 2 Sterne 3 Sterne 4 Sterne 5 Sterne
4.50 von 5 Punkten, basierend auf 6 abgegebenen Stimmen.