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Immobilienverkauf bei Scheidung - 7 Fragen & Antworten

Bei einer Scheidung geht es oftmals um verletzte Gefühle, Uneinigkeiten und gemeinsames Eigentum. Wer sich zu der endgültigen Trennung mit anschließender Scheidung entschließt, muss sich nicht nur ein neues Leben aufbauen, es müssen auch Eigentümer aufgeteilt und vielleicht sogar Sorgerechtsregelungen ausgehandelt werden. Nach der Sorge um die Kinder kommt die große Frage: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Oder wer bekommt die Wohnung? Kommt der Verkauf von Wohnung oder Haus in Frage? Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Frage 1: Wie verkauft man mit seinem ehemaligen Partner eine gemeinsame Immobilie?

Das wichtigste beim Hausverkauf bei Trennung ist Einigkeit. Scheidende Ehepartner müssen dafür ihre Gefühle weitestgehend zurückstecken, um gemeinsam eine Lösung zu finden, mit der beide zufrieden sind. Ziehen Sie einen neutralen Dritten zu Rate, der vermitteln kann, um Einigkeit zu schaffen. Hier noch ein paar Tipps für eine schnelle Verkaufsabwicklung bei einer Scheidung.

Frage 2: Wann ist die Spekulationssteuer fällig?

Bei einer Trennung selten bedacht, doch ganz schön teuer: die Spekulationssteuer. Wer eine Immobilie mit der Absicht erwirbt sie selbst zu bewohnen, der darf diese bereits nach drei Jahren wieder verkaufen ohne dass eine Spekulationssteuer fällig wird. Wer eine Immobilie hingegen als Kapitalanlage erwirbt, darf diese erst nach 10 Jahren ohne Spekulationssteuer verkaufen. Bei einer Scheidung sollten die Eheleute daher darauf achten, ob bei einem Auszug oder Verkauf aus der Immobilie die Spekulationssteuer fällig wird. Denn diese kann anders als die Abgeltungssteuer auch deutlich über 25%

Frage 3: Wer zahlt die Nebenkosten?

Auch nach einer Trennung fallen weiterhin Nebenkosten, doch wer zahlt diese nun? Leben trotz Trennung erst einmal beide Partner noch in der Wohnung, so müssen auch nach wie vor beide für die Nebenkosten aufkommen. Ist bereits einer der Partner im Sinne des Trennungsjahres ausgezogen, so muss auch nur der für die Nebenkosten aufkommen, der weiterhin in der Immobilie wohnt. Der Partner, der auszieht, sollte allerdings auf die Spekulationssteuer achten und sich im Zweifel vor dem Auszug von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Scheidung Haus verkaufenÜbertragen Sie Eigentum vor der rechtskräftigen Scheidung, um die teure Grunderwerbssteuer zu umgehen.

Frage 4: Darf einer die Immobilie behalten?

Sollte sich einer der Ehepartner mit dem Einvernehmen des Anderen dazu entscheiden auch nach der Scheidung die Immobilie zu bewohnen, bietet es sich an, die Eigentumsübertragung bereits vor der rechtskräftigen Scheidung zu durchzuführen, so kann die Grunderwerbsteuer umgangen werden. Was Sie bei der Eigentumsübertragung nicht vergessen dürfen ist die Bank! Läuft ein Darlehen noch, muss die Bank dieses eventuell neu berechnen, da schließlich nur noch eine Person im Grundbuch eingetragen und für die Sicherheit der Zahlungen verantwortlich ist.

Frage 5: Wer erhält die Nutzungsentschädigung?

Um böses Blut zu verhindern sollte eine Scheidung fair gestaltet werden. Wer auszieht und das gemeinsame Heim verlässt, muss sich eine neue Bleibe suchen, sich vielleicht auch neue Möbel kaufen und Miete zahlen. Wer hingegen in der gemeinsamen Immobilie weiterhin lebt, der muss sich weder ein neues Zuhause suchen, noch muss er Miete zahlen. Daher gibt es eine gesetzlich geregelte Nutzungsentschädigung, die sich an der Hälfte der ortsüblichen Miete orientiert und auch nur für die Dauer des Trennungsjahres gezahlt wird. Ziehen Sie für die Höhe der Nutzungsentschädigung unbedingt einen objektiven Gutachter oder Rechtsanwalt zu Rate.

Frage 6: Was tun, wenn der Immobilienverkauf ein einziges Verlustgeschäft ist?

Obwohl sich beide einig sind und beim Verkauf an einem Strang gezogen haben, kann es auch passieren, dass sich der Immobilienverkauf zum Verlustgeschäft entwickelt. Um nicht mit großen finanziellen Verlusten aus der Trennung herauszugehen, sollte eine gemeinsame Vermietung in Betracht gezogen werden. Achten Sie aber auch bei dieser Lösung auf die Spekulationssteuer!

Frage 7: Was tun, wenn ein Partner die gemeinsame Immobilie partout nicht verkaufen will?

Bei wem die Trennung nicht ganz unglimpflich verlief, sich beide Parteien nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen können und es wirklich keinen Ausweg mehr zu geben scheint, kann eine Teilungsversteigerung sein, diese muss zuvor beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Bei der Teilungsversteigerung kommt es oftmals zu großen Verlusten, daher sollte diese Lösung nur im Notfall gewählt werden.




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