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Mit diesen Kosten müssen Sie beim Hauskauf rechnen

Ein Haus zu kaufen ist eine teure Angelegenheit, doch nicht nur der Hauskauf selbst, sondern auch die Nebenkosten sind für Neu-Eigentümer teuer. Wie viel Maklergebühr wird fällig? Wonach berechnet sich die Grunderwerbsteuer? Und wie hoch sind eigentlich die Notar- und Grundbuchkosten? Damit Sie sich die Nebenkosten für Ihr Traumhaus selbst berechnen können, haben wir alle Kostenpunkte für Sie aufgelistet.

Kostenpunkt 1: Maklergebühr

Wird eine Immobilie über eine Maklerin oder einen Makler verkauft, werden Maklergebühren fällig. Seit 2020 werden die Maklergebühren zwischen der Käufer- und der Verkäuferseite aufgeteilt. Durch die Teilung kann die Maklergebühr von der verkaufenden Seite nicht mehr einfach auf die Käuferseite abgewälzt werden. So muss die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat – was zumeist die verkaufende Partei ist – mindestens die Hälfte der Maklergebühr bezahlen.

Beispielrechnung:
Herr Brecht möchte sich in Lübeck für 250.000 € ein Reihenhaus über ein Maklerbüro kaufen. Das Maklerbüro hat mit Herrn Brecht eine Maklergebühr in Höhe von 3,57 % ausgemacht. Das sind 8.925 € zuzüglich zu den 250.000 € Kaufpreis.

Nebenkosten beim HauskaufDie Höhe der Grunderwerbsteuers variiert je nach Bundesland.

Kostenpunkt 2: Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist beim Kauf eines Grundstücks oder Grundstückanteils fällig und das bei jedem Immobilienkauf – egal ob Haus, unbebautes Grundstück oder Wohnung. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises.

Wichtig: Erst mit Zahlung der Grunderwerbsteuer können neue Eigentümerinnen und Eigentümer in ein Grundbuch eingetragen werden.

Beispielrechnung:
Herr Brecht muss für sein Reihenhaus in Lübeck (Kaufpreis 250.000 €) Grunderwerbssteuer zahlen. Die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein beträgt 6,5 % des Kaufpreises, das macht bei einem Kaufpreis von 250.000 €, 16.250 € Steuern zuzüglich zum Kaufpreis des Reihenhauses.

Kostenpunkt 3: Notar- und Grundbuchkosten

Mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrages wird der Hauskauf besiegelt und die Notarin oder der Notar können die Eigentümeränderung im Grundbuch beantragen. Da die Änderung bis zu sechs Wochen dauern kann, sichern Sie sich als Käuferin oder Käufer daher am besten mit einer Auflassungsvormerkung ab!

Die Kosten für die Änderung des Grundbuches und die Notarin oder den Notar sind anders als die anderen Kostenpunkte beim Hauskauf nicht nach Bundesland festgelegt. Die Notarkosten berechnen sich anhand Höhe des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt. Hier ist mit Kosten von 1,5 % bis 2 % des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie und/beziehungsweise des Grundstücks zu rechnen. Um die genauen Kosten für die Notarin oder den Notar und den Grundbucheintrag zu berechnen, nutzen Sie unseren kostenfreien Notar- und Grundbuchkostenrechner.

Beispielrechnung:
Herr Brecht muss für sein Reihenhaus in Lübeck für 250.000 € Notar- und Grundbuchkosten bezahlen. Die belaufen sich auf 1,5 % und damit auf ca. 3.750 €.

Berechnen Sie sich mit Hilfe dieser Übersicht ganz einfach die Nebenkosten für Ihren Hauskauf:


Bundesland

ortsübliche Provision für den Käufer

Grund- erwerb- steuer

Notar- und Grund- buch- kosten

Gesamt

Baden-Württemberg*

3,57%

5,0%

ca. 1,5%

10,07%

Bayern*

3,57%

3,5%

ca. 1,5%

8,57%

Berlin

3,57%

6,0%

ca. 1,5%

11,07%

Brandenburg

3,57%

6,5%

ca. 1,5%

11,57%

Bremen

3,57%

5,0%

ca. 1,5%

10,07%

Hamburg

3,57%

4,5%

ca. 1,5%

9,57%

Hessen

3,57%

6,0%

ca. 1,5%

11,07%

Mecklenburg-Vorpommern*

3,57%

6,0%

ca. 1,5%

11,07%

Niedersachsen*

3,57%

5,0%

ca. 1,5%

10,07%

Nordrhein-Westfalen*

3,57%

6,5%

ca. 1,5%

11,57%

Rheinland-Pfalz*

3,57%

5,0%

ca. 1,5%

10,07%

Saarland*

3,57%

6,5%

ca. 1,5%

11,57%

Sachsen*

3,57%

3,5%

ca. 1,5%

8,57%

Sachsen-Anhalt*

3,57%

5,0%

ca. 1,5%

10,07%

Schleswig-Holstein*

3,57%

6,5%

ca. 1,5%

11,57%

Thüringen*

3,57%

6,5%

ca. 1,5%

11,07%

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