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Online-Immobilienmakler ImCheck24 begrüßt das Bestellerprinzip - Nächstes Ziel: der Kaufmarkt

Mit Transparenz und niedriger Courtage: Hamburger Startup revolutioniert Immobilienbranche

Hamburg, den 19. Mai 2015: In nicht einmal zwei Wochen tritt das umstrittene Bestellerprinzip in Kraft. Während sich der Großteil der Immobilienmakler zusammenschließt und mit 100.000 Euro Spendengeldern in der Tasche gegen das neue Gesetz klagen möchte, begrüßt der Online-Immobilienmakler ImCheck24 die Neuerung: „Wir gehen sogar noch weiter“, erklärt Nikolai Roth, Geschäftsführer von ImCheck24. „Wir wünschen uns das Bestellerprinzip auch für den Kaufmarkt!“

Viel diskutiert: das Bestellerprinzip erregt die Gemüter
Ob im Netz oder in den renommierten Tageszeitungen, überall wird über den Gesetzesentwurf diskutiert. Die ersten Immobilienmakler schließen sich bereits zusammen, um gemeinsam mit dem Immobilienverband Deutschland (IVD) gegen das gefürchtete Bestellerprinzip zu klagen. Immobilienmakler Nikolai Roth von ImCheck24 sieht in der Stärkung des Gesetzes jedoch eine Chance für den gesamten Markt: „Auch wenn wir gegen eine staatliche Regulierung des Marktes sind, so sehen wir für die Immobilienmakler eine große Chance von ihrem negativen Image Abstand zu nehmen. Immobilienmakler müssen künftig gegenüber ihrem Auftraggeber transparenter werden und ihre Kosten aufdecken. Denn ein Auftraggeber, der genau weiß welche Leistungen erbracht und verrechnet werden, stimmt einem Service eher zu. Mehr Transparenz schafft so ein offeneres und vertrauenswürdigeres Verhältnis zwischen Makler und Kunden.“

Bisher hielt sich das Vorurteil hartnäckig, dass Makler nur ein paar Bilder online stellen, eine Massenbesichtigung durchführen und anschließend eine saftige Courtage kassieren. Durch das Bestellerprinzip könnte sich dies ändern, meint Roth. Er gründete 2013 den ersten Online-Immobilienmaklerservice und verkaufte seitdem Immobilien im Wert von rund 15 Millionen Euro. Das Besondere an ImCheck24: der für Immobilienverkäufer kostenfreie Rundum-Service, die mit 3,45% günstige Käuferprovision, das Online-Bieterverfahren zur Kaufpreisfindung und der transparente Vermarktungsprozess.

Nächster Schritt: das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf
„Wir von ImCheck24 begrüßen das Bestellerprinzip und hoffen, dass dieses künftig auch auf dem Kaufmarkt umgesetzt wird.“ Die Angst seiner Kollegen teilt Roth nicht: „Ich kann den Unmut der Wohnungssuchenden verstehen, sie müssen jemanden bezahlen, ohne die Person beauftragt zu haben und ohne zu wissen, was dieser für 2 Netto-Kaltmieten geleistet hat.“ Für Roth und sein Team käme das Bestellerprinzip am Kaufmarkt recht, denn mit dem transparenten Vermarktungsservice wissen seine Kunden bereits heute zu jeder Zeit, wie es um die Vermarktung ihrer Immobilie steht und wie die Maklerprovision von 3,45% verwendet wird. Ein Konzept wie für das Bestellerprinzip gemacht.

Über ImCheck24

ImCheck24 ist ein transparenter, bundesweit agierender Online-Maklerservice, der Wohneigentümern eine kostenfreie, professionelle Begleitung des gesamten Verkaufsprozesses ihrer Immobilien bietet. Der kostenlose Rundumservice beinhaltet unter anderem die Aufnahme der Objektdaten durch einen unabhängigen Immobiliengutachter, die Erstellung eines aussagekräftigen Verkaufsexposés, das gesamte Interessentenmanagement, die Durchführung von Besichtigungsterminen sowie den Vertragsabschluss. Bei einem transparenten Online-Bieterverfahren geben die Kaufinteressenten einer Immobilie zur Preisfindung Gebote ab. Durch das innovative Bieterverfahren wird im Durchschnitt ein 25 Prozent höherer Verkaufspreis erzielt.* ImCheck24 finanziert sich durch eine Provision, die beim Verkauf der Immobilie fällig wird und vom Käufer zu tragen ist. Sie beträgt lediglich 3,45% (inkl. gesetzl. MwSt.) des Verkaufspreises und ist deutschlandweit einheitlich. Das Startup wurde im Juni 2013 von Nikolai Roth in Köln gegründet und hat seinen Firmensitz seit August 2014 in Hamburg.


*In 2016 haben wir beim Einsatz des Online-Bieterverfahrens im Durchschnitt 25% höhere Verkaufspreise gegenüber der ursprünglichen Werteinschätzung des unabhängigen Immobilienwertgutachtens erzielt.