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Energieeinsparverordnung 2014

Lange Zeit wurde lediglich darüber spekuliert und diskutiert, nun tritt die neue Energieeinsparverordnung dieses Jahr im Mai in Kraft und mit ihr wird es einige Neuerungen für den Immobilienmarkt geben. Neben Vorgaben für das Bauen, gibt es neue Vorgaben für Energieausweise und eine Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung (EnEV). Insbesondere die beiden ersten Punkte werden für Änderungen bei Nachfrage und Angebot von (Gebraucht-)Immobilien sorgen. Eigentümer und Immobilienmakler sollten sich mit den Neuerungen umfassend vertraut machen, um hohe Abmahnungen zu entgehen.

Energieausweise in der Immobilienwirtschaft

Energieausweis
Der Energieausweis gibt wertvolle Einblicke in die Energieeffizienz eines Gebäudes. Bild © Thorben Wengert / pixelio.de

Energieausweise von Gebäuden sollen Interessenten eine Hilfe bei der Auswahl sein, in dem sie durch nachvollziehbare Angaben eine Vergleichbarkeit herstellen. Bei Energieausweisen wird zwischen Bedarfsorientiert und Verbrauchsorientiert unterschieden. Bei denen die sich am Bedarf orientieren, werden bauliche Aspekte, wie die Heizungsanlage, die Qualität der Fenster oder der Dämmung untersucht und beurteilt. Bei dem Energieausweis mit Verbrauchskennwert wird sich an die tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen 3 Jahre orientiert. Beide Arten des Energieausweises sind 10 Jahre gültig.

Der Energieausweis wird in diesem Jahr durch Neuerungen der Energieeinsparverordnung für den Immobilienmarkt noch wichtiger. Die EnEV ist eine Zusammenfassung der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung und trat erstmals zum 01. Februar 2002 in Kraft. In diesem Jahr gibt es Neuerungen bei den Vorgaben für Energieausweise, die unter anderem die Einteilung in verschiedene Energieeffizienzklassen verändert. Die Einstufung in diese Effizienzklassen erfolgte bisher über den Primärenergiebedarf. Dieser berücksichtigt den Wärmeschutz, die Anlagentechnik und die Umweltverträglichkeit der eingesetzt Energieträger. Klassen gab es von A bis J. A – als die bestmöglichen Klasse, umschrieb beispielsweise Passivhäuser mit einem Heizwärmbedarf von unter 15 kWh (m²a) und effizienter Anlagentechnik. J hingegen stellen Bestandsgebäude mit Elektro-Nachtspeicherheizung dar.

Die Änderung erfolgt zum einen in der Bezeichnung der Klassen – nun von A+ bis H. Zudem werden die Gebäude nun nach deren Endenergieverbrauch bzw. dem Endenergiebedarf eingestuft. A+ bedeutet beispielsweise eine Endenergie von unter 30 kWh (m²a). H – als die schlechteste Klasse – bedeutet, dass das Gebäude eine Endenergie von mehr als 250 kWh (m²a) aufweist.

Neue Vorgaben für Energieausweise laut EnEV 2014

Energetische Kennwerte
Nach der EnEV 2014 wird die Angabe von energetischen Kennwerten Pflicht bei Immobilienanzeigen. Bild © Thorben Wengert / pixelio.de

Bisher spielten Energieausweise bereits teils eine bedeutende Rolle bei dem Verkauf einer Immobilie. Nun werden die gesetzlichen Regelungen hierzu noch weiter verschärft und präzisiert. Bisher mussten potenziellen Käufern und Mietern der Energieausweis lediglich zugänglich gemacht werden, wenn er vorliegt. Nun muss der Energieausweis den potenziellen Interessenten zum Zeitpunkt der Besichtigung des Miet- oder Kaufobjektes vorgelegt werden. Zusätzlich muss er dem neuen Mieter bzw. Käufer ausgehändigt werden – in Kopie oder als Original.

Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie kommt es zumeist zu Anzeigen im Internet oder in der Zeitung. Bei diesen müssen zukünftig Angaben über die energetischen Kennwerte gegeben werden. Hierunter zählt auch die Angabe der Energieeffizienzklasse (von A+ bis H) für nach dem Inkrafttreten der Novellierung erstellte Energieausweise. Somit können sich die Klassen nach und nach auf dem Markt etablieren.

Für Gebäude, die nicht behördlich genutzt werden aber einen starken Publikumsverkehr aufweisen, müssen den Energieausweis allgemein zugänglich aushängen. Hierunter zählen beispielsweise Restaurants, Kaufhäuser, Hotels oder Banken. Bei behördlich genutzten Gebäuden gab es eine Erweiterung für kleine Gebäude mit starkem Publikumsverkehr. Hier müssen Gebäude ab 500m² Nutzfläche ab Juli 2015 und kleine Gebäude mit mehr als 250m² und starkem Publikumsverkehr den Energieausweis öffentlich aushängen.
Diese neuen Vorgaben sollen durch die Einführung von unabhängigen Stichprobenkontrollen durch die Länder und durch Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen stärker durchgesetzt werden.

Auswirkungen auf den Immobilienverkauf

Die Neuerungen bewirken, dass zukünftig jede Immobilienanzeige energetische Kennwerte aufzeigt und somit eine bessere Vergleichbarkeit zu anderen Verkaufsobjekten gegeben wird. Für Eigentümer bedeutet dies unter Umständen, dass mehr Kosten durch die Erstellung des Energieausweises aufkommen. Zusätzlich können schlechte Werte negative Auswirkungen auf Interessenten ausüben.

Der Energieausweis durchleuchtet nicht nur den momentan IST-Zustand des Gebäude, sondern gibt in der Regel auch wertvolle Tipps zur Modernisierung und zur besseren Energieeffizienz. Somit wird dem Eigentümer genau aufgezeigt, in welche Maßnahmen idealerweise investiert werden sollten, um den Wert der Immobilie zu steigern und einen besseren Verkaufspreis zu ermöglichen.

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