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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Maklaro GmbHStand 06.03.2020

Vorbemerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit Kundinnen und Kunden der Maklaro GmbH. Sie bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i.S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§1 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kundinnen und unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Maklaro GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

§2 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Maklaro GmbH zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Er willigt ein, dass die Maklaro GmbH seine Kontakt- und Objektdaten (Name, E-Mail, Telefonnummer, Angaben zum Objekt) an Drittmakler weitergeben darf, um den Maklervertrag zu erfüllen bzw. die Erfolgserwartung zu erhöhen. Die konkreten Maklerinnen und Makler werden objektbezogen nach regionalen und fachlichen Schwerpunkten ausgewählt. Die konkreten Maklerinnen und Makler können dem Auftraggeber fallbezogen auf ihre Nachfrage hin mitgeteilt werden. Der Auftraggeber kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu ist eine E-Mail an widerruf@maklaro.de ausreichend.

§3 Haftungsbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kundinnen und Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet die Maklaro GmbH nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§4 Vertragsabschluss/ Provision

Der Provisionsanspruch der Maklerin bzw. des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision von der Käufer- bzw. Verkäuferseite an die Maklaro GmbH zu zahlen.

§5 Rückfrageklausel

Im Verhältnis zur der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass die Eigentümerin bzw. der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Maklaro GmbH rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

§6 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch der Maklaro GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

§7 Gerichtsstand

Handelt es sich auch bei unserer Kundin oder unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

§8 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

§9 Informationspflicht gemäß § 36 VSBG

Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) bereit gestellt, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.