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Der Verkauf einer Eigentumswohnung

Wohnung verkaufen, aber wie? Der Kauf eines Eigenheims kann sich vielfältig gestalten. Während die junge Familie eher ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte kaufen möchte, sehen sich Alleinstehende oder Paare ohne Kinder eher nach einer Eigentumswohnung um. Beim Kauf bzw. Verkauf einer solchen Wohngelegenheit müssen jedoch einige Besonderheiten beachtet werden. Unter anderem stellt sich die Frage, wer für Wohngeldrückstände bei Wohnungsverkauf haftet.

Das kleine Heim – eine Eigentumswohnung

Bei einigen Eigentumswohnungen kann nicht von klein gesprochen werden, dennoch assoziiert die Allgemeinheit mit einer Eigentumswohnung wenig Platz und wenig Freiraum für Individualität. Meist ist jedoch das Gegenteil der Fall. Eigentumswohnungen können beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus mit nur zwei Parteien liegen. Die untere Wohnung hat in diesem Fall in der Regel auch einen ansprechenden Garten. Die großen Vorteile an einer Wohnung sind der geringe Verkaufspreis, die bessere Wiederverkäuflichkeit und das Wohnen auf einer Ebene.

Das Besondere an einer Eigentumswohnung ist, dass der Eigentümer lediglich einen klar definierten Teil eines gesamten Gebäudes besitzt und sich zudem mit anderen Eigentümern ein Gemeinschaftseigentum teilt. Bei einem Verkauf bzw. Kauf einer Eigentumswohnung muss daher zuvor genau geklärt werden, welche Teile eines Gebäudes tatsächlich Eigentum des jeweiligen Verkäufers sind. Dies wird in der sogenannten Teilungserklärung festgehalten. Das Wohneigentumsgesetz spricht hierbei von Wohnungseigentum. Die so gekennzeichneten Räumlichkeiten dürfen entsprechend nur dem Wohnzweck dienen.

Wohnungseigentum

Eine Eigentümergemeinschaft bedeutet auch, dass bauliche Veränderungen in der eigenen Wohnung bzw. an dem Gemeinschaftseigentum in der Gemeinschaft besprochen werden müssen. Viele dieser Veränderungen erfordern dabei die einstimmige Mehrheit.

Probleme beim Kauf einer Eigentumswohnung

Bei dem Besitz einer Eigentumswohnung fallen in der Regel Zahlungen eines Hausgeldes an. Dieses wird von einem hierzu bestimmten Eigentümer oder einem beauftragten Verwalter verwaltet. Das Geld soll als Rücklagen dienen, um Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentumes zu bezahlen. Was passiert nun, wenn ein Eigentümer einen Rückstand von mehreren Hundert Euro hat und seine Wohnung verkauft? Wer haftet für die fehlende Summe?

Grundsätzlich ist es so, dass die Pflicht zur Zahlung eines Hausgeldes an eine bestimmte Person gekoppelt ist. Demnach muss der neue Eigentümer nicht für die Rückstände des Vorbesitzers haften. Bei einer Zwangsversteigerung des Wohneigentums wird die Wohneigentumsgemeinschaft bevorrechtigt behandelt. Die Wohngeldrückstände werden mit dem Erlös aus der Versteigerung bezahlt.

Wird die Wohnung inklusive der Rückstände vererbt und die Erben nehmen diese an, erben sie zugleich auch die Rückstände. In dieser Situation besteht jedoch für die Erben die Möglichkeit das Erbe komplett auszuschlagen oder es auf den Nachlass zu beschränken.

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