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Gutachten, Energieausweis, Grundbuchauszug - welche Dokumente beim Verkauf einer Immobilie wirklich wichtig sind (Teil 2)

Für den Verkauf einer Immobilie werden verschiedene Unterlagen benötigt. Zwischen Flurkarten, Grundriss und Bebauungsplan kann der Überblick schnell verloren gehen. Nachdem wir an dieser Stelle vergangene Woche schon ein paar Dokumente vorgestellt haben, klären wir in unserem zweiten Teil darüber auf, wieso der Energieausweis, ein Versicherungsnachweis der Gebäudeversicherung und der Bebauungsplan beim Verkauf einer Immobilie unbedingt vorliegen sollten.

Energieausweis

Seit dem 01. Mai 2014 besteht im Sinne der Energiesparverordnung vor dem Verkauf einer Immobilie Energieausweispflicht. Liegt spätestens beim Besichtigungstermin keiner vor, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Der Energieausweis ist eine Art Steckbrief und soll Auskunft über den energetischen Zustand einer Immobilie geben. Dem Ausweis können Angaben zum Primär-, Endenergieverbrauch und Energieverbrauchskennwert entnommen werden. Der Primärenergiebedarf gibt an, wie umweltverträglich die Energienutzung einer Immobilie ist. Als Endenergiebedarf werden die Menge und die Kosten bezeichnet, die benötigt werden, um eine Immobilie ausreichend zu wärmen und mit Warmwasser zu versorgen. Dem Energieverbrauchskennwert liegen die Energie- und Wasserabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde.

Energieausweis
Seit dem 01. Mai 2014 besteht im Sinne der Energiesparverordnung vor dem Verkauf einer Immobilie Energieausweispflicht.

Versicherungsnachweis der Gebäudeversicherung

Wichtig beim Verkauf einer Immobilie ist ein Nachweis über die Gebäudeversicherung. Dieser muss spätestens beim Verkauf vorliegen, denn die Gebäudeversicherung wird beim Kauf automatisch vom neuen Eigentümer übernommen. Diesem wird innerhalb der ersten vier Wochen nach der Übernahme der Versicherung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Grundriss

Der Grundriss eines Objektes sollte idealerweise einem aussagekräftigen Exposé beigefügt werden. Ist kein Grundriss vorhanden, reicht auch eine eigene Zeichnung, um den Kaufinteressenten eine ungefähre Vorstellung von der Aufteilung einer Immobilie zu geben.

Bebauungsplan
In einem von der zuständigen Gemeinde erstellten Bebauungsplan werden Ausmaße eines Baugrundstückes, vorgeschriebene Bauweisen und die Art der baulichen Nutzung festgehalten. Außerdem werden in dem Plan bebaubare und nicht bebaubare Flächen ausgewiesen. Der Bebauungsplan sollte einem Kaufinteressenten vorliegen, damit dieser schon vor dem Kauf prüfen kann, ob seine Änderungswünsche an der jeweiligen Immobilie umgesetzt werden können.

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist ausschließlich für Wohnungs- und Reihenhauseigentümer interessant und ist Voraussetzung für deren Grundbücher. Es handelt sich hierbei um die Erklärung eines Grundstückeigentümers, dass das Grundstück in Miteigentumsteile aufgeteilt ist, welches mit Sondereigentum beispielsweise an einzelnen Wohnungen verbunden ist. In der Regel enthält die Teilungserklärung einen Aufteilungsplan. Diesem sollen die jeweiligen Grenzen einer Wohneinheiten entnommen werden können. Außerdem sollte der Teilungserklärung eine Gemeinschaftsordnung beigelegt werden, in der Rechten und Pflichten der Eigentümer festgehalten sind, die das Gemeinschaftseigentum, wie Wäschekeller betreffen. Jeder Teilungserklärung muss eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorausgehen, diese bestätigt die Geschlossenheit der Wohnungseinheit in sich.

Tipp

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