• Maklaro ist bvfi-Mitglied
  • Kostenlose Telefonberatung 0800 – 723 96 14 Mo.–So. 08:00–21:00 Uhr
Sie sind hier: Home » News » Die wichtigsten Neuerungen der Energieeinsparverordnung für Eigentümer

Die wichtigsten Neuerungen der Energieeinsparverordnung für Eigentümer

Die letzte Energieeinsparverordnung oder auch EnEV wurde am 16. Oktober 2013 verabschiedet und ist in den wesentlichen Punkten am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Sie soll den Energieverbrauch sowie die energetische Beschaffenheit von Gebäuden hierzulande gesetzlich regeln. Doch die Verordnung ist mit ihren sieben Abschnitten, den elf Anlagen und 31 Paragraphen recht unübersichtlich. Wir haben alle wichtigen Punkte der Energieeinsparverordnung von 2013 für Sie verständlich zusammengefasst.

Bauliche Vorgaben:

  • Ab dem 01. Januar 2021 müssen alle Neubauten im niedrigsten Energiegebäudestandard erbaut werden. Neuerbaute Behördengebäude müssen bereits ab dem 01. Januar 2019 diesen Standards entsprechen.

  • Ab dem 01. Januar 2016 werden die energetischen Anforderungen an Neubauten um 25% des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs sowie um 20% bei der Dämmung der Gebäudehülle erhöht.

  • Heizungen, die Jahrgang 1984 oder älter sind, sollen bei einem Eigentümerwechsel bzw. spätestens zwei Jahre nach dem Wechsel ausgetauscht werden.

  • Weiterhin gelten die Anforderungen an modernisierte Außenbauteile aus der EnEV 2009, denn eine weitere Verschärfung dieser, würde trotz hoher Kosten nur eine geringe Verbesserung bringen.

Energieeinsparverordnung EnEV 2013Eigentümer sind verpflichtet potentiellen Mietern und Käufern den Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorzulegen.

Energieausweis:

  • Eigentümer werden verpflichtet potentiellen Mietern oder Käufern den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Ein Vorlegen des Energieausweises zum Kauf oder der Unterzeichnung des Mietvertrages, wie es bis dahin vorgeschrieben war, reicht nicht mehr aus und ist somit gesetzeswidrig.

  • Es müssen bei Immobilienanzeigen folgende Angaben zum Energieausweis gemacht werden: Art des Ausweises, Wert des Energieverbrauchs/-bedarfs, Energieträger sowie Baujahr der Immobilie und die Energieeffizienzklasse dieser.

  • Außerdem müssen öffentliche sowie stark besuchte Gebäude – wie Kaufhäuser, Hotels oder Gaststätten – den Energieausweis öffentlich, für jeden sichtbar aushängen.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verabschiedete Novellierung wird ebenso vom Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit begrüßt. In einer gemeinsamen Erklärung loben beide Ministerien die Transparenz und höheren Klimaschutzstandards der EnEV 2013.



Tipp

Unser Tipp

Ein Energieausweis kostet zwischen 60 und 450€, sparen Sie sich dieses Geld. Wenn Sie Ihre Immobilie mit Maklaro verkaufen, nimmt Ihnen der Immobilienmakler alle Sorgen und Kosten ab. Lehnen Sie sich zurück – wir verkaufen Ihre Immobilie!

Autor:

Bewerten Sie diesen Beitrag durch Klick auf die jeweilige Sternchenanzahl.
Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Eigentümer:
1 Stern 2 Sterne 3 Sterne 4 Sterne 5 Sterne
5.00 von 5 Punkten, basierend auf 3 abgegebenen Stimmen.